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Steuern

Die Abgeltungssteuer ist in Deutschland eine wichtige Steuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Sie beträgt in der Regel 25 Prozent und gilt für verschiedene Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, zu denen auch der Verkauf von Immobilien gehört.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Freibeträge, die in Bezug auf die Abgeltungssteuer beim Immobilienkauf und -verkauf wichtig sind:
- Selbstnutzung: Wenn eine Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und seit dem Kauf oder der Fertigstellung ausschließlich selbst bewohnt wird, entfällt die Abgeltungssteuer. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien.
- Mindestbesitzzeit: Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird, muss sie mindestens zehn Jahre im Besitz des Verkäufers sein, damit keine Abgeltungssteuer anfällt. Dies bedeutet, dass der Verkaufsgewinn steuerfrei ist, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mindestens zehn Jahre vergangen sind.
- Beurkundungsdatum: Das entscheidende Datum für die Berechnung der Mindestbesitzzeit ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Dieses Datum bestimmt, ob die Immobilie steuerfrei verkauft werden kann oder nicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen komplex sein können und sich ändern können. Es wird daher dringend empfohlen, sich von einem Steuerexperten oder Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ordnungsgemäß berücksichtigt werden.